kurve1.gif (1761 Byte) Fairness und Transparenz UVIS Beratung GmbH

 

 

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Wir halten es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass für
  • Sekretariatsleistungen (Berichtserstellung) und für
  • PC/DV-technischen Support (Datenbanken und Excel)

bspw. Juniorberatersätze oder reduzierte Sekretariatssätze,
keinesfalls die vollen Beratersätze eines Seniorberaters,
angesetzt werden.

Dies ist wichtig zu wissen, wenn Beratungsangebote miteinander verglichen werden.

 

Misch- und Pauschalhonorare sind bei unseren Beratungen nicht üblich.

 

So können trotz eines höheren Honorarsatzes für den Seniorberater,
die Kosten der Gesamtleistung erheblich niedriger liegen. 

Prozentuale Honorarabschläge für überhängende Zeiten innerhalb der
Jahres-Beraterverträge finden auch für Juniorberater und alle anderen
Leistungen, die auf Stundensatzbasis abgerechnet werden, Anwendung.

 
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