Wir halten es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass für
- Sekretariatsleistungen (Berichtserstellung) und für
- PC/DV-technischen Support (Datenbanken und Excel)
bspw. Juniorberatersätze oder reduzierte
Sekretariatssätze,
keinesfalls die vollen Beratersätze eines Seniorberaters,
angesetzt werden.
Dies ist wichtig zu wissen, wenn Beratungsangebote
miteinander verglichen werden.
Misch- und Pauschalhonorare sind bei unseren
Beratungen nicht üblich.
So können trotz eines höheren Honorarsatzes für den
Seniorberater,
die Kosten der Gesamtleistung erheblich niedriger liegen.
Prozentuale Honorarabschläge für überhängende Zeiten innerhalb der
Jahres-Beraterverträge
finden auch für Juniorberater und alle anderen
Leistungen, die auf Stundensatzbasis abgerechnet werden, Anwendung. |