| Hinweise zu den generellen
Vertragsmodalitäten Dem
Vertragsschluss gehen relevanten Informationsgespräche
(siehe dort) voraus.
Diese führen nach Kenntnisnahme der obigen Richtlinien zur Vertragsunterzeichnung.
Die Regelungen des Vertragswerkes sind standardisiert, seit 1985 eingeführt und
von den Leitstellen sowie dem BMWI/BAFA akzeptiert.
Der variable Teil des Vertragswerkes beschreibt
- Anzahl der vereinbarten Beratungstage
einschließlich
der Verfassung eines Beratungsberichtes in Tagewerken,
z.B. 6 - 8 oder 10 - 15 Tagewerke
- Zeitraum der beabsichtigten Beratung
z.B. Mai - August 2005
- Inhalt der Beratung (Beispiel für eine
allgemeine Beratung)
Inhalt des Beratervertrages ist die Analyse der bisherigen Unternehmensentwicklung,
darauf aufbauend eine Neuausrichtung des unternehmerischen Zielsystems
für einen überschaubaren Zeitraum von drei Jahren.
Probleme sind dem Unternehmer hinsichtlich der Liquidität und einer
operativ vorausschauenden Investitionsplanung bekannt.
Auf Grundlage der durch die Beratung erlangten Kenntnisse
sind insbesondere die Aspekte der Produkt-, Sortiments- und Preispolitik
bei der vom Auftraggeber anvisierten Zielgruppe zu eruieren,
Hilfen in Organisation und Selbstmanagement zu geben,
als auch notwendige Investitions- und Betriebsmittel und deren Finanzierung aufzuzeigen,
die eine dem Zielsystem entsprechenden Unternehmensentwicklung bedürfen.
Mit Bezug auf die neuen Märkte und Präsentationstechniken sollen
Multimedia-, Online- und Teleworking-Aspekte sowie eine Überprüfung der
vorhandenen technischen PC/Netz-Ausstattung erfolgen.
Die Beratungen werden innerhalb des Beratungszeitraumes je
nach Bedarf am Ort
des Beraters oder Auftraggebers durchgeführt, Leistungseinsätze erfasst und durch
den Auftraggeber bestätigt. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe
von 25 % mindestens jedoch 2.000,-- Euro der voraussichtlichen Beratungskosten fällig.
Eine vorfristige Kündigung ohne Angaben von Gründen ist jederzeit möglich, soweit die
bis dahin erbrachten Leistungen ausgeglichen wurden. Bei einem Abbruch der Beratung
werden allerdings die Voraussetzungen zur Gewährung eines Beratungszuschusses verwirkt.
Der Zahlungsausgleich der Rechnungen erfolgt anstelle des sonst üblichen
Lastschriftverfahrens
direkt nach Rechnungserstellung per Überweisung.
Mit Abschluss der Beratung händigt das Beratungshaus einen Schlussbericht aus und
ist in allen Dingen der Antragstellung zur Gewährung eines Beratungszuschusses
behilflich. Die Überweisungsbelege sind zu kopieren und mit der Antragsstellung
neben Bericht und Rechnung der Zuwendungsstelle einzureichen. |