kurve1.gif (1761 Byte) Förderungsberechtigt UVIS Beratung GmbH

 

 

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Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft
    und der wirtschaftsnahen freien Berufen, die in der Bundesrepublik ihren Sitz
    und Geschäftsbetrieb haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung
    die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten haben.

Förderfähige Beratungen

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und
    organisatorischen Fargen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen, insbesondere zu folgenden Thematiken:

    - Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation
      und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

    - Außenwirtschaftsberatungen zur Beurteilung der Absatzchancen der Produkte und Leistungen
      eines Unternehmens auf Auslandsmärkten.

    - Qualitätsmanagementberatungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagement-
      systems im Unternehmen.

    - Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in
      die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.

    - Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen.

    - Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung von
      ratingrelevanten Schwachstellen.

    - Umweltschutzberatungen über alle zur Bewältigung der sich für ein Unternehmen aus dem Schutz
      der Umwelt ergebenden Fragen.

    - Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie
      zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen.

    - Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen Fragen der
      Unternehmensführung.

    - Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren
      Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    - Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen
      Fragen der Unternehmensführung.

Antrags- und Förderungsberechtigt

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit
    Ausnahme der später genannten Ausnahmekonstellationen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn
    der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen
    Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als
    43 Mio. Euro erzielten.Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahres-
    umsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen
    nicht überschreiten.

 

Ausnahmekonstellationen

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin
    oder -berater, als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer, als Steuerberaterin oder -berater oder als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen.

 

 
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