Uvis Website - Beratung
- Vertragswesen - Projekt-Beraterverträge
- Förderungsberechtigt
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der
gewerblichen Wirtschaft
und der wirtschaftsnahen freien Berufen, die in der Bundesrepublik ihren Sitz
und Geschäftsbetrieb haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung
die folgenden Umsatzgrenzen nicht überschritten haben.
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Förderfähige Beratungen
- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen,
technischen, finanziellen, personellen und
organisatorischen Fargen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen, insbesondere zu folgenden Thematiken:
- Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von
Innovation
und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
- Außenwirtschaftsberatungen zur Beurteilung der Absatzchancen der Produkte und
Leistungen
eines Unternehmens auf Auslandsmärkten.
- Qualitätsmanagementberatungen zur Einführung oder Anpassung eines
Qualitätsmanagement-
systems im Unternehmen.
- Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in
die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.
- Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im
Unternehmen.
- Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung
von
ratingrelevanten Schwachstellen.
- Umweltschutzberatungen über alle zur Bewältigung der sich für ein Unternehmen aus dem
Schutz
der Umwelt ergebenden Fragen.
- Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der
Beschäftigten sowie
zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen.
- Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen
Fragen der
Unternehmensführung.
- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu
allen
Fragen der Unternehmensführung.
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Antrags- und Förderungsberechtigt
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmer
und Angehörige der Freien Berufe mit
Ausnahme der später genannten Ausnahmekonstellationen, die im letzten Geschäftsjahr vor
Beginn
der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder
einen
Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr
als
43 Mio. Euro erzielten.Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und
Jahres-
umsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen
nicht überschreiten.
Ausnahmekonstellationen
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als
Unternehmens- oder Wirtschaftsberaterin
oder -berater, als Wirtschaftsprüferin oder -prüfer, als Steuerberaterin oder -berater
oder als vereidigte Buchprüferin oder -prüfer tätig sind oder tätig werden wollen.
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