kurve1.gif (1761 Byte) Bestellung Online-Beratungsangebot UVIS Beratung GmbH

 

 

Uvis Website   -  Online Beratung  -  So gehts los  -  Bestellung Online-Beratungsangebot

Sie können das   Online-Beratungsangebot   mit folgenden Schritten aktivieren:

 

Arbeitsschritte Erläuterungen Tipps

 

1. Sie lesen die Vereinbarung durch und
    akzeptieren sie.
Bis die Umsetzung des Signaturgesetzes
greift, gilt vorerst dieser traditionelle schriftliche Weg der Bestätigung.

 

Runterladen - ausdrucken - ausfüllen -
unterschreiben - wegschicken - fertig
2. Sie senden uns diese Vereinbarung
    per Fax oder auf dem Postweg
    unterschrieben
zu.
Wir zeichnen die uns zugesandten Vertragsunterlagen gegen, zudem erhalten Sie Rechnung und die Kontoverbindung genannt.

 

- Hier Vereinbarung herunterladen -

Passendes Anschreiben dazu

3. Sie erhalten von uns eine Bestätigung
    und Rechnung.
Jetzt wissen wir, dass die Online-Beratung
beginnen kann und richten für Sie, wie bei einer traditionellen Beratung eine relevante Projektakte an.

 

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4. Sie überweisen den Rechnungsbetrag
    auf das angegebene Konto.
Der Coach, Autor oder ein befugter Mitarbeiter steht Ihnen zur Verfügung.

 

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5. Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie die
    relevanten Online-Beratungsunterlagen,
    d.h. Zugangsvereinbarungen, Passworte, etc.
    und können umgehend das Online-Angebot
    nutzen
.
Die aufgewandten Zeiten zur Vorbereitung der
Online-Sitzungen, deren Durchführung und
Aufbereitung, wie die daraus abgeleiteten
Aktivitäten werden protokolliert und mit Ihnen
permanent abgestimmt. So behalten Sie den Überblick.
eingetragenes Warenzeichen

 

So kann es weitergehen:

Sobald die Zeit verbraucht wurde, endet das Beratungsengagement
ohne eine weitere Kündigung.

Legen Sie Wert auf eine Fortsetzung, wird die nächste Rate
(2500,-- Euro für weitere 8 Stunden) fällig. Ab diesem Zeitpunkt
gelten vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.

Sie bestätigen uns schriftlich das Verfahren des Lastschrifteinzugs.
Wir ziehen den Betrag von dem von Ihnen angegebenen Konto ein.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit in ein ordentliches Beratervertragsverhältnis mit dem Beratungshaus zu wechseln.
Hier genießen Sie die relevanten Honorarvorteile, verpflichten sich allerdings auf einen Zeitraum von mindestens einem Jahr fest vereinbarte Mindestberatungszeiten je Quartal in Anspruch zu nehmen.
Für die Vereinbarung von Jahres-Beraterverträge, die sowohl für konventionelle Beratungen, einem individuellem Coaching als auch Online-Beratungen Anwendung finden, ist der persönliche Besuch im Beratungshaus zu empfehlen.
 
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