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Uvis Website
- Coaching - KfW-Coachingprogramme
- KfW Gründercoaching
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Die KfW bietet mit
dem KfW-Gründercoaching
im Rahmen der Grundförderung des Bundes eine Basisförderung an. Unternehmern, die vor
allem bei der Umsetzung des Vorhabens in der Start- und Festigungsphase Unterstützung
benötigen, können fachspezifische Gründercoachs vorgeschlagen werden, deren Honorar
durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der KfW
mitfinanziert wird. |
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| Gefördert
werden: |
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Unternehmen, die
gegründet haben bis in ihr fünftes Unternehmensjahr. |
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| Bemessungsgrundlage: |
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Die
Bemessungsgrundlage und der maximale Vertragswert beträgt 6.000,- Euro. Der Zuschuss
dafür beträgt im Ziel 1-Gebiet (75 %)
4.500,- Euro im
Ziel 2-Gebiet (50 %) 3.000,- Euro.
Es besteht kein Rechtsanspruch |
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Sonderprogramm
seit 01.10.2008
Gründercoaching für Arbeitslose: |
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Die
Bemessungsgrundlage und der maximale Vertragswert beträgt 4.000,- Euro.
Der Zuschuss dafür beträgt max. 3.600,- Euro (90 %). |
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Diese Förderbegrenzungen der EU bedeuten
nicht zwangsläufig, dass die Beratungs- und Coachingsmaßnahmen in diesem Umfang
ausreichend sind, notwendige Ziele zu erreichen. Sie stellen jedoch eine Einstiegshilfe in
kooperativer Hinsicht dar, unternehmensberatende Leistungen qualifizierter Dritter in
Anspruch zunehmen. Inhalte und Umfang des Beratungseinsatzes sowie die Honorarhöhe
bleiben der individuellen Vereinbarung von Unternehmen und Berater vorbehalten.
Hinweis: Grundsätzlich können zuvor
arbeitslose Existenzgründer wählen, ob sie das Coaching für Arbeitslose oder das
"normale" Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen möchten. |
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